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06.08.2018
Spekulationssteuer bei Arbeitszimmer
Mit Urteil vom 20.03.2018 hat das FG Köln entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf von selbst genutzten Wohneigentum auch dann in vollem Umfang steuerfrei bleibt, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Es vertrat dabei die Auffassung, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht zu einer anteiligen Besteuerung des Veräußerungsgewinnes führe. Es sei in den privaten Wohnbereich integriert und stelle kein selbständiges Wirtschaftsgut dar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision ist beim BFH unter dem Az. IX R 11/18 anhängig.
30.07.2018
Auslandssemester
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt eine Musterklage hinsichtlich der Aufwendungen, die für ein Auslandssemester anfallen. Er rät hierzu, dass Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, aber ein Auslandssemester absolvieren, die Kosten für die Unterkunft im Ausland und den Verpflegungsmehraufwand in ihrer Einkommensteuererklärung angeben sollen. Die Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 3/18 anhängig. Noch eine weitere Musterklage wird durch den BdSt unterstützt und zwar im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Erststudiums. Hier geht es darum, ob die Kosten als Werbungskosten angesetzt werden dürfen. Bisher werden diese lediglich als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Klage ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig unter dem Az. 2 BvL 24/14.
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24.07.2018
Anwendungsfragen zum InvStG 2018
Mit Schreiben vom 15.05.2018 hat sich der BMF zu Anwendungsfragen im Hinblick auf das InvStG 2018 geäußert. U.a. wird auf den Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte, den Steuerabzug, Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Wertpapierdarlehen oder einem echten Wertpapierpensionsgeschäft, Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. eingegangen. Weitere Fragen zur Auslegung der §§ 21 und 44 InvStG 2018 befinden sich noch in der Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.
16.07.2018
Arbeitslohn nach DBA
Das BMF hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) am 03.05.2018 veröffentlicht. Demnach wurde das Schreiben vom 12.11.2014 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die aktuelle Fassung wurde an die Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung, sowie den zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
10.07.2018
Abgabe an Notarkasse
Durch das BayLfSt wurde mit Verfügung vom 31.01.2018 der Wert des Teils der Abgaben der Notare an die Notarkasse, der für das Jahr 2017 als Sonderausgabe abzugsfähig ist, bekanntgegeben. Demnach beträgt der abzugsfähige Betrag für das Jahr 2017: 6.633 Euro. Wenn ein Notar in Einzelfällen geringere Abgaben an die Notarkasse leistet, dann ist der insgesamt gezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung als entfallend zu behandeln. Erfolgte eine Erstattung (auch teilweise) der geleisteten Abgaben, mindern diese Rückerstattungsbeiträge die als Betriebsausgaben zu berücksichtigenden Ausgaben.
22.05.2018
Entlastung für Sturmschäden
Entlastung für Sturmschäden:
Die Beantragungen für steuerliche Entlastungen nach dem Sturmtief „Friederike“ sind ab sofort möglich, so das FinMin Nordrhein-Westfalen mit seiner Pressemitteilung vom 15.03.2018. Die Betroffenen können sich ab sofort mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen. Weiterhin sind Informationen zu den Entlastungsmöglichkeiten auf der Homepage des FinMin Nordrhein-Westfalen zu finden.
14.05.2018
Übermittlung von Lohndaten
Den Arbeitslohn aus den Beschäftigungsverhältnissen hatte die Klägern richtig in der Steuererklärung dargelegt. Bei der in Papierform eingereichten Steuererklärung berücksichtige das Finanzamt lediglich den Arbeitslohn aus einem von zwei bestehenden Arbeitsverhältnissen. Das Finanzamt änderte den Steuerbescheid nach § 129 AO mit der Begründung, dass der betreffende Arbeitgeber den Arbeitslohn erst später übermittelt habe. Nach der Entscheidung des BFH liegt keine offenbare Unrichtigkeit vor. Das Finanzamt hatte schlichtweg die zutreffenden Erklärungen des Steuerpflichtigen ignoriert. Im umgekehrten Fall kann sich der Beteiligte sich nicht auf einen Fall der offenbaren Unrichtigkeit berufen. Die Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids ist nicht möglich.
11.05.2018
Kindergeld bei Ausbildungsunterbrechung
Gem. der Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz vom 14.03.2018 zum Urteil vom 20.02.2018 (Az. 2 K 2487/16, nrkr), ist Kindergeld auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung des Kindes weiterzuzahlen. Das Kind muss dabei weiterhin ausbildungswillig sein. Ferner war unschädlich, dass die Dauer der Unterbrechung im Urteilsfall noch nicht absehbar gewesen war. Maßgeblich war, dass die Ausbildung aus krankheitsbedingten und damit objektiven Gründen unterbrochen war.