Willkommen beim Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.
Für Mitglieder leisten wir ganzjährig Hilfe in Steuersachen bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13.000,--/26.000,-- € im Jahr nicht übersteigen, beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG, der Eigenheimzulage und §§ 3 und 4 Investitionszulagengesetz 1999, Einkünften aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen beraten wir Sie. mehr
Wir suchen Steuerfachangestellte als Beratungsstellenleiter w/m für neue Beratungsstellen.
Wenn Sie über eine steuerfachliche Berufsausbildung und über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens verfügen, bitten wir um Ihre Bewerbung. Die Tätigkeit kann neben- und hauptberuflich ausgeübt werden. Wir bieten leistungsgerechte Vergütung und umfassende Betreuung.
Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail