Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

www.ldlev.de

09480 938942-0

info@ldlev.de

Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.
Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

Nur Mut. Sie sind fachlich kompetent und möchten einmal einen „neuen Weg“ einschlagen. Der Weg in die Selbständigkeit hört sich schwerer an, als er ist. Werden Sie Ihr eigener „Chef“ als Beratungsstellenleiter/in. Wir helfen Ihnen dabei, ob neben- oder hauptberuflich.

Eröffnen Sie zu Hause, praktisch im „Homeoffice“ eine Beratungsstelle oder mieten Sie alternativ ein Büro an (die Anmietung eines Büros ist aber keine Voraussetzung für die Leitung einer Beratungsstelle).

Arbeiten Sie selbständig nach freier Zeiteinteilung und treffen Sie Ihre unternehmerischen Entscheidungen selbst. Vereinbaren Sie dabei „Familie und Beruf“.

Wir suchen Sie als Beratungsstellenleiter/in, da dafür großer Bedarf besteht.

Wenn Sie ausgebildete Steuerfachangestellte/r, Lohn- und Bilanzbuchhalter/in oder ehemalige/r Finanzbeamte/r sind, dann bewerben Sie sich bei uns. Helfen Sie uns, unsere Leistungen künftig mit Ihrer Verstärkung noch besser anbieten zu können.  

Ihre Aufgaben

Als Beratungsstellenleiter/in betreuen Sie unsere Mitglieder. Sie beraten auf folgenden Gebieten:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renteneinkünfte, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte nach § 4 Nr. 11 StBerG
  • Kindergeldsachen nach dem EStG
  • Sonstige Zulagen (z. B. Altersversorgungszulage) und Prämien (Wohnungsbauprämien)
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Einspruchsverfahren

Wann die Eröffnung einer Beratungsstelle möglich ist

Persönliche Voraussetzungen:

Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufes oder einer gleichwertigen Vorbildung.

Mindestens 3-jährige berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nach Abschluss der Ausbildung. Die Zeit der Berufserfahrung muss nicht aktuell in den letzten 3 Jahren zurückgelegt worden sein. Sie darf auch länger zurückliegen.

Wichtig ist, dass die Zeit der Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens erworben wurde. Buchführerische Aufgaben wie auch laufende Finanz- und Lohnbuchführung etc. würden nicht dazu zählen.

Bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern i. S. des § 3 StBerG liegen die Voraussetzungen kraft Gesetzes vor.

Ihre Zulassung zum/zur Beratungsstellenleiter/in ….

…. übernehmen wir.

Was wir dazu benötigen:

  • Nachweise zur Ausbildung und Berufserfahrung (in der Regel durch Kopien der Zeugnisse)
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Kennung „O“ oder „P“, also zur direkten Vorlage bei der Zulassungsbehörde. Die Kosten dafür tragen wir.

Womit wir Sie zu Beginn der Tätigkeit ausstatten

Wir unterstützen Sie beim Aufbau der Beratungsstelle durch

  • Inserat über die Neueröffnung der Beratungsstelle in einem Anzeigenblatt Ihrer Wahl
  • Werbemittel als Flyer, Visitenkarten
  • Arbeitsmittel für das Büro: Hinweisschild zur Beratungsstelle, Briefpapier, Stempel für die Beratungsstelle
  • Eintragung Ihrer eigenen Berater*innenseite auf unserer Homepage www.ldlev.de (was wir dazu benötigen, ist ein Lichtbild im üblichen Format)

Jetzt bewerben und ihre selbständige Karriere starten.

Worauf Sie sich verlassen können

  • Wir stehen Ihnen von Anfang an bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Leitung der Beratungsstelle ganzjährig zur Verfügung, unabhängig davon, ob es sich um steuerfachliche Fragen oder um solche der Mitgliederverwaltung handelt.
  • Sie erhalten regelmäßig fachlichen Informationsversand, da wir Sie in unseren Verteiler dazu aufnehmen würden.
  • Wir unterstützen Sie bei Bedarf im direkten Kontakt mit Mitgliedern.
  • Wir übernehmen das gesamte Mahnwesen zu Mitgliedsbeiträgen, soweit dies erforderlich werden sollte.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.


Startseite