Beitragsordnung ab 01.01.2024
Beitragsstufe |
Bemessungsgrundlage Euro |
Beitrag netto Euro |
+ 19 % Ust. |
Beitrag brutto Euro |
1) |
bis 12.500 |
41,18 |
7,82 |
49,00 |
2) |
12.501 - 20.000 |
66,39 |
12,61 |
79,00 |
3) |
20.001 - 25.000 |
91,60 |
17,40 |
109,00 |
4) |
25.001 - 30.000 |
100,00 |
19,00 |
119,00 |
5) |
30.001 – 35.000 |
116,81 |
22,19 |
139,00 |
6) |
35.001 – 43.000 |
125,21 |
23,79 |
149,00 |
7) |
43.001 – 50.000 |
150,42 |
28,58 |
179,00 |
8) |
50.001 – 65.000 |
167,23 |
31,77 |
199,00 |
9) |
65.001 – 75.000 |
192,44 |
36,56 |
229,00 |
10) |
75.001 – 85.000 |
217,65 |
41,35 |
259,00 |
11) |
85.001 – 95.000 |
242,86 |
46,14 |
289,00 |
12) |
95.001 – 115.000 |
276,47 |
52,53 |
329,00 |
13) |
115.001 – 130.000 |
318,49 |
60,51 |
379,00 |
14) |
130.001 – und darüber |
360,50 |
68,50 |
429,00 |
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für Neumitglieder beträgt einmalig brutto 19,00 € (netto 15,97 € + 19 % Ust. = 3,03 €).
Mitgliedsbeiträge
Die in der obigen Beitragsordnung genannten Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitgliedes und ggfs. des Ehegatten. Bei Ehegatten, die beide Mitglieder sind, die zusammen veranlagt werden und deshalb nur eine Mitgliedschaft begründen, sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Der Mitgliedsbeitrag wird bei ungekündigter Mitgliedschaft auch dann einmal im Jahr zur Zahlung fällig, wenn Leistungen des Vereines durch das Mitglied nicht in Anspruch genommen wurden. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsgruppe, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.
Es ist zulässig, die Mitgliedschaft zum 01.01. eines Jahres rückwirkend zu begründen, ggfs. nur für ein einzelnes oder nur für einzelne rückwirkende Jahre. Für diesen Fall sind Beitragsbemessungsgrundlage die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitglieds, welche dem Jahr/den Jahren der rückwirkenden Begründung der Mitgliedschaft vorangehen.
Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um eine Beitragsstufe.
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung ist aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 19.08.2023 am 01.01.2024 in Kraft getreten. Sollte sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer künftig ändern, wird diese Änderung auf die Höhe der Mitgliedsbeiträge angewandt, ohne dass es dazu eines Beschlusses der Mitgliederversammlung im Sinne der Satzung bedarf.