Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.
Newsletter
22.10.2018
Ratenzahlung aus Pensionskasse
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rentenzahlungen von Pensionskassen u. U. in der GKV und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sind. Der Beschwerdeführer war vorübergehend beschäftigt, über den Arbeitgeber bei der Pensionskasse versichert und führte die Versicherung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis freiwillig fort. Die dann von der Pensionskasse geleisteten Renten beruhten überwiegend auf Leistungen durch die freiwilligen Einzahlungen des Beschwerdeführers. Die beantragte Beitragsfreiheit für die eigenen Leistungen lehnte die Krankenkasse ab. Das BSG gab der Krankenkasse mit der Begründung recht, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unabhängig davon, wer die Beiträge entrichtet hat, beitragspflichtig sind. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Auffassung des Beschwerdeführers, wonach auf selbst eingezahlte Beiträge beruhende Leistungen beitragsfrei bleiben müssen.
08.10.2018
Arbeitnehmer als Entwicklungshelfer
Zum Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger als Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts (in Kenia) beauftragt ist (BFH, Urteil v. 28.03.2018 - I R 42/16; veröffentlicht am 22.08.2018). Hierzu hat der BFH u.a. weiter ausgeführt, dass der Kläger beschränkt steuerpflichtig sei, da er in den Streitjahren inländische Einkünfte erzielt hat. Die Bezüge müssen diesem nicht unmittelbar von der öffentlichen Kasse gezahlt worden sein. Es reicht vielmehr aus, wenn das im Ausland gezahlte Arbeitsentgelt der auszahlenden Stelle durch die öffentliche Kasse erstattet wird.
01.10.2018
Verpflegungsmehraufwand Berufssoldaten
Das FG Baden-Württemberg hat beschlossen, dass der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzusetzende Verpflegungsmehraufwand zu kürzen ist, wenn einem Berufssoldaten vom Arbeitgeber in der Kaserne eine Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich angeboten wird. Dies gelte auch dann, sofern der Soldat an einzelnen Mahlzeiten der Gemeinschaftsverpflegung generell tatsächlich nicht teilnimmt. Die Revision zum BFH wurde zugelassen (Az. VI R 16/18).
24.09.2018
Kindergeld: Masterstudium
Im vorliegenden Fall hatte die Tochter der Klägerin ihr Bachelorstudium am 30.09.2015 abgeschlossen und war ab 01.10.2015 als Vollzeitbeschäftigte angestellt. Zeitgleich begann sie ein berufsbegleitendes Masterstudium. Nach Auffassung der Familienkasse bestand seit Oktober 2015 kein Anspruch auf Kindergeld mehr, mit der Begründung, dass das Studium nicht die Erstausbildung fortführe. Dagegen entschied das FG Baden-Württemberg zugunsten der Klägerin (Az. 6 K 3796/16, Revision anhängig III R 26/18). U.a. führte es zur Begründung aus, dass im Streitfall die Ausbildungsabschnitte zueinander in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stünden. Auch habe eine inhaltliche Verknüpfung bestanden, da beide Studien auf typische kaufmännische Aufgaben in der Wirtschaft vorbereiten.
17.09.2018
Sonderausgaben und Bonuszahlungen
Die Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug dann, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden. So hat das FG Münster entschieden (Az. 7 K 1392/17). Im Streitfall erhielten die Kläger Bonuszahlungen, die sich aus einem Sofortbonus und einem Vorsorgebonus zusammensetzten. Der Sonderausgabenabzug war um diese Zahlungen zu vermindern, weil die Kläger in dieser Höhe nicht endgültig belastet waren. Ferner lagen keine Erstattungen von Gesundheitsaufwendungen vor.
10.09.2018
Zeitgerechter Mietgegenstand
Wenn unvermutet Renovierungsmaßnahmen anfallen, welche lediglich dazu bestimmt sind, Schäden zu beseitigen, die aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind, dann liegen unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG anschaffungsnahe Herstellungskosten vor. Dies ist auch dann der Fall, wenn im Rahmen einer solchen Renovierung „verdeckte“, jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandene Mängel behoben werden (BFH, Az. IX R 41/17).
03.09.2018
Differenzkindergeld
Der BFH hat zum Differenzkindergeld bei ausschließlich durch den Wohnort ausgelöstem Kindergeldanspruch entschieden (Az. III R 10/17). Demnach sind als Nachweis für eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG nur Beweismittel geeignet, aus denen ersichtlich ist, dass für den betreffenden Anspruchszeitraum bereits eine entsprechende steuerliche Behandlung nach dieser Vorschrift durch das zuständige Finanzamt vorgenommen wurde. Wenn aufgrund anderer Regelungen ein anderer Mitgliedstaat vorrangig zur Erbringung von Familienleistungen verpflichtet ist, muss Deutschland keinen Unterschiedsbetrag gewähren. Dies gilt dann, wenn der Anspruchssteller zwar einen Wohnsitz im Inland hat oder als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird, jedoch der inländische Kindergeldanspruch ausschließlich durch den Wohnsitz ausgelöst wird.
29.08.2018
Pension eines Beamten in Ungarn
Es besteht kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit, so ein Urteil des BFH (Az. I R 49/16). Demnach kann eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, nur in Ungarn besteuert werden.
22.08.2018
Bescheinigung Denkmalschutz
Gem. Urteil des FG Köln können bestandskräftige Einkommensteuerbescheide noch zugunsten der Steuerpflichtigen geändert werden, wenn diese eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen (Az. 6 K 726/16). Die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde stelle einen Grundlagenbescheid dar. Deshalb sei das Finanzamt nachträglich zur Änderung der Einkommensteuerbescheide verpflichtet. Der Steuerpflichtige werde sonst um die Steuerbegünstigung für Baudenkmäler gebracht. Dass die Verfahren bei den Denkmalbehörden erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nehmen, dürfe nicht zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen. Revision zum BFH wurde zugelassen.
13.08.2018
Kindergeld beim Sparkassenfachwirt
Das Studium zum Sparkassenfachwirt kann zum Anspruch auf Kindergeld führen, so das FG Münster (Az. 13 K 1161/17). Demnach kann ein nach Abschluss einer Banklehre aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt, welches nebenberuflich ausgeübt wird, Teil einer mehraktigen, zum Kindergeldbezug berechtigenden Berufsausbildung sein. Im Urteilsfall vertrat das FG die Auffassung, dass beide Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang stünden und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (Banklehre und anschließendes Studium). Revision zum BFH wurde aber zugelassen.