Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.
Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

15.01.2019

Keine Indexierung des Steuertarifs

Die vollständig automatische Anpassung steuerlicher Größen wird von der Bundesregierung als nicht zielführend angesehen. Als Gründe wurden neben der Einschränkung der Budgethoheit des Parlaments auch staatspolitische Überlegungen genannt. Durch die Anwendung der Indexierungen auch in anderen Bereichen drohe das Risiko einer Stärkung von Inflationstendenzen.

09.01.2019

Ungleichmäßiges Kindergeld

Das Familienentlastungsgesetz ist beschlossene Sache. Der DStV kritisiert jedoch eine Ungleichmäßigkeit beim Kindergeld und moniert, dass die Anhebung des Kindergeldes nicht allen Familien zugute komme. Aus dem Gesetzesentwurf resultiere ein nicht nachvollziehbarer Nachteil für Familien mit kleinerem Einkommen. Dahingehend wurde darauf verwiesen, dass zwar der Kinderfreibetrag ab 01.01.2019 angehoben werde, das Kindergeld aber erst ab 01.07.2019 angehoben wird. Der DStV regte deshalb an, das Kindergeld zeitgleich mit dem Kinderfreibetrag anzuheben. Denn ein zeitlicher Gleichlauf sei geübte Praxis der vergangenen Jahre.

01.01.2019

Zusammenveranlagung nach Einzelveranlagung

Ehegatten können grundsätzlich zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung bei den weiteren vorliegenden Voraussetzungen entscheiden. In einem aktuellen Urteilsfall geht es um die Rechtslage 2008. Nach der alten Rechtslage ist das Wahlrecht auch dann noch möglich, wenn einer der Ehegatten zuvor einzeln veranlagt wurde. Eine Zusammenveranlagung setzt in einem solchen Fall voraus, dass der Bescheid des anderen Ehegatten noch verfahrensrechtlich geändert werden kann. Falls dieser Bescheid bestandskräftig ist, kommt als Rechtsgrundlage die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch dann in Betracht, wenn der andere Ehegatte bisher besonders veranlagt wurde. Ab dem Veranlagungsjahr 2013 wurden die Vorgaben zum Wahlrecht neu geregelt.

10.12.2018

Geldleistungen für Pflegeleistungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 22.10.2018 die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII bekannt gegeben. Dies betrifft solche Leistungen für Kinder in Vollzeitpflege, für die Erziehung in einer Tagesgruppe, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Einzelheiten sind im BMF Schreiben detailliert aufgeführt und es ersetzt das Schreiben vom 21.04.2011. Weiterhin ist es in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

04.12.2018

Unentgeltliche oder verbilligte Flüge

Mit Erlass vom 16.10.2018 regelt das FinMin Baden-Württemberg die steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge. Im Erlass wird klar aufgeführt, was für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus diesen Flügen gilt. U.a. erfolgt dies auch anhand von Beispielen. Der Erlass vom 10.09.2015 wird damit ersetzt.

26.11.2018

Frankreich: Einführung der Lohnsteuer ab 2019

Bisher mussten Steuerpflichtige ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Folgejahr ihrer Erzielung erklären und versteuern. Ab dem 1. Januar 2019 wird in Frankreich, wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern, die Lohnsteuer direkt vom Gehalt über den Arbeitgeber einbehalten. Alle Arbeitgeber, einschließlich ausländische Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in Frankreich tätig sind, sind von der Lohnsteuerreform betroffen, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Diese Reform betrifft nur die Modalitäten der Steuererhebung: Die Berechnungsgrundlagen der Einkommensteuer sowie die Berücksichtigung der familiären Situation bleiben unverändert. Allerdings bringt die Reform zusätzliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die sich bis Ende Dezember 2018 darauf vorbereiten sollten: · Prüfung und Anpassung der Gehaltsabrechnungssoftware an das neue System, · Schulung des Gehaltsabrechnungspersonals, · Information der Mitarbeiter …

19.11.2018

Reform der Ehegattenbesteuerung

Durch den wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen wurden in einem aktuellen Gutachten die Wirkungen des Splittings hinsichtlich des Arbeitsangebots untersucht und alternative Modelle diskutiert. In dem Gutachten werden u.a. folgende Themen behandelt: Bestehende Regelungen, Wandel in Ehe, Familie und Erwerbstätigkeit, Steuerbelastung und Arbeitsangebot, Reformvorschläge usw. Das Gutachten ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

12.11.2018

Steuererleichterungen für Fachkräfte

Steuererleichterungen für ausländische Fach- und Führungskräfte sind in anderen europäischen Ländern üblich. Entsprechende Regelungen gibt es in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweden, Portugal, Spanien, vereinigtes Königreich und Zypern. In den Niederlanden können z.B. qualifizierte Fachkräfte unter weiteren Bedingungen 30 Prozent steuerfreie Zahlungen erreichen. Die Bundesregierung antwortet auf eine kleine Anfrage der Grünen/Bündnis 90, dass einem vereinfachten Zugang zu Pass- oder Visabedingungen nicht zugestimmt werden kann. Hier werde das Risiko zur Umgehung des automatischen Informationsaustausches von Finanzkonten gesehen. Die Bundesregierung sehe jedoch auch genügend Vorschriften im deutschen Steuerrecht, dem ertragssteuergünstigen Wegzug der Bundesbürger zu vermeiden.

05.11.2018

Bewirtung von Busfahrern

Der BFH hat entschieden, dass das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. EStG (a.F.) nicht gilt, wenn und soweit die Bewirtung der Gegenstand eines Austauschverhältnisses i.S. eines Leistungsaustausches ist. Das Vorliegen eines solchen setzt nicht voraus, dass das Entgelt für die Bewirtung in Geld erbracht wird. Demnach kann die Gegenleistung u.a. auch in Form einer Werk-, Dienst- oder Vermittlungsleistung erbracht werden. Das Zuführen von potenziellen Kunden stellt eine die Anwendung der o.g. Vorschrift ausschließende Gegenleistung des Busfahrers für die Bewirtung durch den Raststättenbetreiber dar.

29.10.2018

Grundsteuer nach Flächen bemessen

Bei einer Studie des ifo-Instituts wird die Berechnung der Grundsteuer nach Flächen klar in den Vordergrund gestellt. Dies hätte gegenüber den auf Werten gestützten Verfahren den Vorteil, dass eine regelmäßige Anpassung nicht erfolgen muss. Nur in Fällen der Erweiterung der Fläche würde eine Neuberechnung stattfinden, was zu einer wesentlichen Vereinfachung in der Praxis führen könnte. Sofern die Bemessungsgrundlage nach Werten ermittelt wird, liegt immer ein Mehraufwand vor. Die Grundsteuer ist eine Verkehrssteuer, weshalb die Besteuerung des Objektes im Vordergrund steht. Ein gewichtiges Argument dazu wäre auch die relativ zeitnahe Umsetzungsmöglichkeit. Da bisher zum Teil in der Verwaltung noch nicht mal Altwerte im Einzelfall vorliegen, wäre die Umsetzung im Falle einer neu vorzunehmenden Bewertung fast ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat eine Frist bis zum 31.12.2019 zur Neuregelung durch das Bundesverfassungsgericht auferlegt bekommen.


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