Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

08.05.2022

Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer

Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe veröffentlicht. Hintergrund: Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine hat die angespannte Lage auf den Energiemärkten verschärft. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdöl zu machen, kann diese Entwicklung verstärken. Die aufgrund des Krieges nochmals erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise sind für viele Bürger sowie die Wirtschaft kurzfristig zu einer unvorhersehbaren Belastung geworden. Mit dem Vorhaben sollen die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie temporär reduziert werden.

25.04.2022

BMF: Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen

Das BMF hat seine allgemeinen Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als agB aktualisiert (BMF, Schreiben v. 6.4.2022 - IV C 8 - S 2285/19/10003 :001). Das neue Schreiben ist wie folgt gegliedert: • Begünstigter Personenkreis o Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen o Gleichgestellte Personen • Besonderheiten bei gleichgestellten Personen • Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers • Begünstigte Unterhaltsaufwendungen • Abzugsbeschränkung / Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen unter Berücksichtigung des verfügbaren Nettoeinkommens o Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens o Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen o Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft • Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person • Nachweiserfordernisse • Anwendungsregelung Hinweis: Die Grundsätze des Schreibens sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das BMF-Schreiben v. 7.6.2010 (BStBl I Seite 582) wird durch das neue Schreiben ersetzt.

11.04.2022

Erstausbildung: Praktikum und spätere Ausbildung zum Berufspiloten

Aufwendungen für die Verkehrspilotenausbildung zählen zu den beschränkt abzugsfähigen Berufsausbildungskosten des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Auch wenn der Betroffene bereits seit mehreren Jahren in der Veranstaltungs- und Showtechnik gewerblich tätig war, handelt es sich um eine Erstausbildung, sodass die dafür entstandenen Aufwendungen dem Werbungskostenabzugsverbot nach § 9 Abs. 6 EStG unterliegen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.3.2021 - 2 K 130/20; Revision zugelassen).

05.04.2022

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr

Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG nicht genannten Person leben (BFH, Urteil v. 28.10.2021 - III R 17/20; veröffentlicht am 17.3.2022).

28.03.2022

Veräußerungsgewinn: Verkauf Gartenhaus

Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem „Gartenhaus“ bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt (BFH, Urteil v. 26.10.2021 - IX R 5/21; veröffentlicht am 17.3.2022).

14.03.2022

Kind: Selbstversorgung möglich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 27.10.2021 (III R 19/19) die Grundsätze dazu konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Fähigkeit eines Kindes, sich selbst zu unterhalten, den Bezug von Kindergeld ausschließt und wie dies zu prüfen ist. Der BFH hat seine bisherigen Grundsätze konkretisiert: Die Fähigkeit eines Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existentiellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den grundsätzlich Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.

07.03.2022

Kindergeld: volljährige Kinder mit Behinderung

Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist (BFH, Urteil v. 27.10.2021 - III R 19/19; veröffentlicht am 24.2.2022). Hintergrund: Gem. § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i. V. mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, ein Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Sachverhalt: Streitig ist, auf welche Weise bei der Festsetzung von Kindergeld zu ermitteln ist, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Streitzeitraum ist der Monat Januar 2016. Der BFH wies die Revision zurück. Das FG hat zu Recht entschieden, dass der Klägerin für den Monat Januar 2016 kein Kindergeld für das Kind zusteht.

28.02.2022

Israelreise einer Religionslehrerin

Mit Urteil vom 27. Januar 2022 (Az. 1 K 224/21 E) hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass der Abzug von Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Israelreise als Werbungskosten nicht in Betracht kommt, wenn die Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und sich die beiden Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen. Im Urteilsfall gab es insbesondere keine Aufteilungsmöglichkeit zwischen privaten und beruflichen Belangen. Es fehlte an Programmpunkten, die dem beruflichen Teil hätten zugeordnet werden können.

21.02.2022

Kindergeld: Ausbildung abgebrochen

Bundesfinanzhof, III-R-41/19 Pressemitteilung vom 10.02.2022: Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2021 III R 41/19 entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen Berufsausbildung des Kindes nicht mehr möglich, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer Erkrankung des Kindes nicht nur unterbrochen, sondern beendet wurde. Handelt es sich um eine nur vorübergehende Erkrankung und ist das Kind nachweislich weiter ausbildungswillig, kann es als ausbildungsplatzsuchendes Kind berücksichtigt werden.

14.02.2022

Kinderbetreuungskosten trotz Arbeitgeberersatzleistungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 01.09.2021 (III R 54/20) dazu Stellung genommen, ob ein Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben möglich ist, wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringt. Der BFH hat mit dieser Entscheidung die Grundsätze für den Abzug von Kinderbetreuungskosten konkretisiert: Kinderbetreuungskosten sind seit dem Veranlagungszeitraum 2012 als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu behandeln. Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, so ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen. Denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen, die der BFH für Sonderausgaben entwickelt hat.


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