Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

07.02.2022

Berufsrecht | Steuerfragen für Anwälte (BRAK)

Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat sein Steuer-ABC für Anwälte um einen Beitrag zu Bewirtungskosten ergänzt. Im Zentrum steht dabei das Spannungsverhältnis zum Mandatsgeheimnis. Hierzu führt die BRAK weiter aus: • Im Steuer-ABC hat der BRAK-Ausschuss Steuerrecht sämtliche von ihm erstellte Publikationen zu steuerrechtlichen Fragen für Rechtsanwälte überblicksartig dargestellt, um sie für Recherchen leichter zugänglich zu machen. Die verschiedenen Handlungshinweise sowie Publikationen in den BRAK-Mitteilungen sowie im BRAK-Magazin werden jeweils kurz zusammengefasst und verlinkt. • Sie betreffen unter anderem Themen wie Betriebsprüfungen, die Gewerblichkeit anwaltlicher Tätigkeit, die Rechnungslegung sowie eine Reihe weiterer steuerrechtlicher Fragen, die für die anwaltliche Praxis relevant sind. • Der neu aufgenommene Beitrag behandelt die Anforderungen an die steuerliche Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen und beleuchtet, inwieweit hierbei Konflikte mit dem Mandatsgeheimnis eintreten können.

24.01.2022

Kapitaleinkünfte: Spin off

Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i. S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. Dies entschied u. a. der BFH (Az. VIII R 7/20). Ein ausländischer „Spin-Off“, der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i. S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit anschließender Sachausschüttung der Aktien am übernehmenden Rechtsträger darstellt, kann einer Abspaltung i. S. des § 123 Abs. 2 UmwG dann vergleichbar sein, wenn die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen „zeitlichen und sachlichen Zusammenhang“ mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt (Anschluss an BFH-Urteile vom 01.07.2021 – VIII R 9/19 und VIII R 15/20).

24.01.2022

Mieterabfindungen als Herstellungskosten

Das FG Münster entschied, dass an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand führen (Az. 4 K 1941/20).

23.01.2022

Konsultationsvereinbarung Österreich

Deutschland und Österreich haben sich über eine weitere Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer und im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie geeinigt. Danach bleibt die Konsultationsvereinbarung bis zum 31.03.2022 in Kraft (Az. IV B 3 - S-1301-AUT / 20 / 10001 :002).

10.01.2022

Vorsorgeaufwendungen

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 (BStBl I S. 820), geändert durch die BMF-Schreiben vom 6. November 2017 (BStBl I S. 1455) sowie vom 28. September 2021 (BStBl I S. 1833), wie folgt geändert: Beitragsrückerstattungen in diesem Sinne sind z. B. auch Prämienzahlungen nach § 53 SGB V und Bonusleistungen nach § 65a SGB V, soweit diese Bonusleistungen nicht eine Leistung der GKV darstellen (vgl. Rz. 89). Beitragsrückerstattungen aus Bonusprogrammen sind zu dem Zeitpunkt zu melden, zu dem der Vorteil aus der Bonusleistung dem Grunde nach verfügbar ist (Zufluss). Als Zufluss gilt bei • Geldprämien der Zeitpunkt der Auszahlung des Geldbetrags, • Sachprämien der Zeitpunkt der Ausgabe der Sachprämie, • einer Gutschrift auf dem Bonuskonto der Zeitpunkt der Gutschrift, • Verzicht auf eine Bonusleistung der Zeitpunkt des Verzichts.

27.12.2021

Kontoentgelt bei Bausparverträgen

Bausparkassen dürfen für die Verwaltung der Bausparkonten kein Jahresentgelt verlangen - auch nicht in der Sparphase. Das hat das OLG Celle nach einer Klage des vzbv gegen die BHW Bausparkasse entschieden (Az. 2 U 1/19).

13.12.2021

Rentenversicherungsbericht

Das Bundeskabinett hat am 24.11.2021 den Rentenversicherungsbericht 2021 beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2021 im Überblick: • Für Ende 2021 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 37,2 Mrd. Euro geschätzt. Damit bleibt die Rücklage stabil bzw. steigt sogar leicht um rund 100 Mio. Euro. • Der Beitragssatz bleibt in den beiden kommenden Jahren konstant bei 18,6 Prozent. Den Modellrechnungen zufolge steigt der Beitragssatz im Jahr 2024 auf 19,5 Prozent und im Jahr 2025 auf 19,7 Prozent. Er bleibt damit unterhalb der bis 2025 geltenden Haltelinie von 20 Prozent. • Nachdem die Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr eine Nullrunde hinnehmen mussten, können sie den Modellrechnungen zufolge im kommenden Jahr wieder mit einer deutlichen Rentenanpassung rechnen. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassungen wird allerdings erst im jeweiligen März feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen. • Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 49,4 Prozent, steigt in den Folgejahren zunächst an und beträgt im Jahr 2025 49,2 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die statistische Erfassung der beitragspflichtigen Entgelte revidiert hat, wodurch das Sicherungsniveau rechnerisch höher ausfällt. Aber auch ohne Berücksichtigung des Revisionseffekts bleibt das Sicherungsniveau 2025 mit 48,2 Prozent oberhalb der Haltelinie von 48 Prozent. • Auch längerfristig bewegen sich Beitragssatz und Sicherungsniveau im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte.

06.12.2021

Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine

Das BMF hat gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nummer 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) veröffentlicht (Az. FM3 - S-0820-2/75).

22.11.2021

Doppelbesteuerung Altersrenten

Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Rentenbeiträge. So entschied der BFH (Az. X B 53/21).

15.11.2021

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Mit der Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.06.2021 wurde die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Des Weiteren wurde der Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Unternehmen der Fenstermontage ausgedehnt. Das BMF veröffentlicht neue Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG (bisher: § 21 Energieeinsparverordnung) auszustellenden Bescheinigungen (Az. IV C 1 - S-2296-c / 20 / 10003 :004).


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