Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.
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27.08.2019
Grundsteuer wird neu geregelt
Für die Erhebung der Grundsteuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen, sondern auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür wird mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert. Auch in Zukunft können die Gemeinden die örtlichen Hebesätze bestimmen. Das Grundsteueraufkommen von derzeit rund 14 Milliarden Euro soll stabil bleiben. Deshalb sollen die Gemeinden die Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes ausgleichen, so der Deutsche Bundestag.
15.08.2019
Aufteilung des Kaufpreises
Durch das BMF wurde die Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück aktualisiert, ebenso die dazugehörige Anleitung. Es wird eine xls-Datei als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Weiterhin steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.
05.08.2019
Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehegatten
Der BFH weist auf ein neues Verfahren beim BVerfG hin, das für die Rechtsprechung des BFH sowie hinsichtlich der Regelung des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bedeutsam sein kann:
Verfassungswidrige Schlechterstellung von Ehegatten gegenüber Lebenspartnern bei der Erhebung des besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen 2014 und 2015? (BVerfG-Az. 2 BvL 6/19, vorgehend: Sächsisches FG, Urteil v. 25.3.2019 - 5 K 1549/18).
29.07.2019
Verpflegungsgeld der Dt. Volkspolizei
Der Kläger war seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahre 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststellungsbescheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt als Arbeitsentgelt. Nach Abweisung einer Klage durch das Sozialgericht hatte des Thüringer Landessozialgerichts auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Mit Urteil vom 15. Mai 2019 hat das Thüringer Landessozialgericht der Berufung insoweit stattgegeben, als der Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet wurde, das im Zeitraum 1961 - 1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen. Hinsichtlich der Feststellung von Kleidergeld hat der Senat die Berufung zurückgewiesen. Verpflegungsgeld war eine lohnpolitische Maßnahme und diente der Verbesserung der Einkommenssituation des Betroffenen. Bekleidungsgeld hingegen diente eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers und hatte daher keinen Arbeitsentgeltcharakter.
22.07.2019
Mitteilung der zentralen Zulagenstelle
Das Finanzamt ist nicht an Mitteilungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gebunden, so das Finanzgericht Düsseldorf. Deshalb habe das Finanzamt selbständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Abzug von Beiträgen zu einem sog. Riester-Vertrag als Sonderausgaben erfüllt sind. Diese Mitteilung sei ein verwaltungsinterner Vorgang, der wie eine Kontrollmitteilung das Finanzamt im Zweifelsfall verpflichte, deren Richtigkeit zu prüfen. Im Streitfall war der Kläger mittelbar zulageberechtigt und der Sonderausgabenabzug war zu gewähren (entgegen der Mitteilung der ZfA). Revision beim BFH wurde eingelegt (Az. X R 16/19).
15.07.2019
Therapiehund als Arbeitsmittel
Die Aufwendungen für einen Therapiehund können bei Lehrern zu abzugsfähigen Werbungskosten zählen, so hat das Finanzgericht Münster entschieden. Die Kosten wurden durch das FG zumindest teilweise anerkannt, denn die Aufwendungen für den Hund waren dem Grunde nach beruflich veranlasst gewesen. Der Hund diente der Erledigung dienstlicher Aufgaben der Klägerin und war im Rahmen eines von der Schulkonferenz beschlossenen Programms an den Unterrichtstagen der Klägerin eingesetzt gewesen. Aber da der Hund nicht ausschließlich beruflich eingesetzt wurde, seien die Aufwendungen daher nach dem zeitlichen Anteil der beruflichen und privaten Verwendung aufzuteilen. Revision zum BFH wurde zugelassen.
12.07.2019
Vorzeitige Beendigung von Zinsswap
Mit einem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision zum BFH wurde zugelassen.
01.07.2019
DBA Österreich: Grenzgänger
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 des DBA-Österreich haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des DBA-Österreich, am 4./9. April 2019 eine Konsultationsvereinbarung geschlossen, die auf alle offenen Fälle anzuwenden ist (BMF Schreiben vom 18.04.2019). U.a. werden im Schreiben grundsätzliche Auslegungsfragen zur Regelung, Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft und eine Schädlichkeitsregelung aufgeführt. Auch wird auf Sonderfälle incl. Heimarbeit (Home Office), Teilzeitbeschäftigung, mehrere Arbeitgeber usw. eingegangen. Aufgezeigt wird dies auch anhand von Beispielen. Das BMF Schreiben vom 30.01.1987 wird aufgehoben. Das vollständige Schreiben kann auf der Homepage des BMF abgerufen werden.
25.06.2019
Erhöhter Lebensmittelverbrauch
Das FG Münster hat entschieden, dass erhöhte Lebensmittelkosten wegen Bulimie nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Durch die Klägerin wurden krankheitsbedingte Mehraufwendungen für Lebensmittel in einer pauschalen Höhe als agB geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an, weil diese nicht der Heilung der Erkrankung dienten. Durch das FG Münster wurde die Klage abgewiesen, u.a. mit der Begründung, dass es sich bei den erhöhten Lebensmittelkosten nicht um außergewöhnliche Belastungen handelt, sondern um nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung. Ferner stellen diese keine Arzneimittel dar und somit keine typischen Krankheitskosten.
17.06.2019
Werbungskosten und Falschgeld
Durch das FG Hessen wurde geurteilt, dass der Bezug von Falschgeld im Rahmen eines beruflich veranlassten Geldwechselgeschäfts zu einem Werbungskostenabzug führen kann. Im Urteilsfall wurde einem Arbeitnehmer, der für die Vermittlung von Maschinenverkäufen von seinem Arbeitgeber Provisionen erhielt, in einem vorgeschalteten Geldwechselgeschäft, Falschgeld untergeschoben. Der ihm daraus entstandene Schaden kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Finanzgericht begründete dies u.a. damit, dass der vom Kläger erlittene Verlust aus dem Geldwechselgeschäft ausschließlich beruflich veranlasst gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.