Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

18.01.2021

Übermittlung der ESt-Erklärung

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen, so hat der BFH entschieden. Der Kläger war seit 2006 selbständiger Physiotherapeut. Mitarbeiter und Praxis-/ Büroräume hatte er nicht, ebenso wenig einen Internetzugang. Bis einschließlich 2016 veranlagte das Finanzamt (FA) den Kläger auf der Grundlage der handschriftlich ausgefüllten amtlichen Erklärungsvordrucke zur Einkommensteuer. Für das Streitjahr 2017 forderte es den Kläger mehrfach erfolglos zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung auf. Das Finanzgericht (FG) verpflichtete das FA, auf die elektronische Erklärungsabgabe zu verzichten. Der BFH bestätigte die Entscheidung des FG und wies die Revision des FA zurück. Die Härtefallregelung soll Kleinstbetriebe privilegieren. Da der Kläger im Streitjahr nur 14.534 Euro aus seiner selbständigen Arbeit erzielt hatte, ging der BFH von einer einem Kleinstbetrieb vergleichbaren Situation aus.

11.01.2021

Kindergeld Freiwilligendienst

Der BFH hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, welches an einem Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Programms Erasmus+ teilnimmt, nur dann Kindergeld erhalten, wenn der Dienst im Rahmen eines von einer Nationalen Agentur genehmigten Projekts durchgeführt wird. Kinder können wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst für das Kindergeld nur berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um die konkret im EStG – in Verbindung mit den dort genannten Bestimmungen – umschriebenen Dienste handelt. Ein Freiwilligendienst im Rahmen des Programms Erasmus+ kann deshalb nur dann zur Gewährung von Kindergeld führen, wenn er die in der EU-Verordnung Nr. 1288/2013 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Programmleitfaden) dargelegten Voraussetzungen erfüllt. Es muss sich danach um eine Tätigkeit im Rahmen eines geförderten Projekts handeln. Ein solches Projekt liegt aber nur vor, wenn es von einer entsprechenden Nationalen Agentur genehmigt worden ist.

04.01.2021

Zinsertrag bei verbilligtem Verkauf

Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Unerheblich ist lt. BFH, ob es sich um eine teilentgeltliche Übertragung handelt, bei der die Summe der Rentenzahlungen niedriger als der Verkehrswert der Immobilie im Übertragungszeitpunkt ist.

28.12.2020

Handelsabkommen: online-Portal

Die EU-Kommission hat ein online-Portal gestartet, um kleinen und mittleren Unternehmen den Handel über die Grenzen der EU hinaus zu erleichtern (Access2markets). Das Portal soll die Handelsabkommen erklären und den Nutzen deutlicher machen. Es werden zum Beispiel die Voraussetzungen für Zollermässigungen bei einzelnen Produkten aufgeschlüsselt. Mit wenigen Klicks wird es den Unternehmern ermöglicht Zölle, Steuern, Ursprungsregeln, Produktanforderungen, Zollverfahren, Handelshemmnisse und Handelsstatistiken zu bestimmten Produkten für Import und Export nachzuschlagen.

26.12.2020

Kindergeld: erkranktes Kind in Ausbildung

Für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, besteht Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. Entscheidend sei der fortdauernde Ausbildungswille des Kindes, entschied das Finanzgericht Münster. Der Sohn der Klägerin sei aufgrund seiner Erkrankung objektiv daran gehindert gewesen, Ausbildungsmaßnahmen durchzuführen, sei aber weiterhin ausbildungswillig gewesen. Dies zeige sich an den seit der Entlassung aus der Klinik vorgenommenen Maßnahmen, die auf das Ziel der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit als Zweiradmechaniker in Ausbildung gerichtet gewesen seien. Ein Nachweis über das voraussichtliche Ende der Erkrankung sei nicht erforderlich, da es allein auf die tatsächlichen Umstände ankomme. Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen III R 43/20 anhängig.

21.12.2020

Bildungsmaßnahmen: Erste Tätigkeitsstätte

Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird, wie der BFH entschieden hat. Der Kläger, der nicht in einem Arbeitsverhältnis stand, besuchte einen viermonatigen Schweißtechnikerlehrgang in Vollzeit. In Zusammenhang mit dem Lehrgang machte er Kosten für drei Monate nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten geltend. Er verneinte die Gleichstellung mit einem Arbeitnehmer angesichts der Kürze der Lehrgangsdauer. Der BFH führt auf, dass die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich sei. Das Gesetz verlange keine zeitliche Mindestdauer der Bildungsmaßnahme. Erforderlich, aber auch ausreichend sei, dass der Steuerpflichtige die Bildungseinrichtung anlässlich der regelmäßig ohnehin zeitlich befristeten Bildungsmaßnahme nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder (dauerhaft) aufsuche. Der Auszubildende/Studierende werde mithin einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer gleichgestellt.

14.12.2020

Einsprüche wegen Rentenangleichung

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach werden am 5. Oktober 2020 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau sei keine „regelmäßige“ Rentenanpassung im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG. Entsprechendes gilt für am 5. Oktober 2020 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung. Gegen die Verfügung können betroffene Steuerpflichtige beim zuständigen Finanzgericht Klage erheben. Ein Einspruch ist allerdings ausgeschlossen.

07.12.2020

Tomatis-Therapie als agB

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Aufwendungen für eine sog. Tomatis-Therapie nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig sind. Rechtlich zählt die Tomatis-Therapie zu den komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden. Der Richter ging davon aus, dass es sich bei Tomatis-Therapie um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode handelt, bei der zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Heilbehandlungskosten ein qualifizierter Nachweis in Form eines vor Beginn der Therapie ausgestellten amtsärztlichen Gutachtens oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich ist. Zudem gebe es über Qualität und Wirksamkeit der Methode keine zuverlässigen, wissenschaftlich nachprüfbaren Aussagen. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Tomatis-Therapie in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sei.

23.11.2020

Ortsübliche Vermietung Ferienwohnung

Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Dabei kann das FG auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. Die Bettenauslastung kann Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zulassen.

16.11.2020

Altersvorsorge-Ansprüche

Die Bundesregierung will eine digitale Renteninformation schaffen, damit Verbraucher einfach erkennen können, welche Ansprüche an verschiedenen Betriebsrenten, privater und gesetzlicher Vorsorge sie erworben haben. In einer veröffentlichten Stellungnahme werden konkrete Vorschläge zur verbraucherfreundlichen Umsetzung gemacht. Um einen echten Mehrwert zu bieten, müssen die Renteninformationen jedoch von Anfang an so vollständig wie möglich sein. Zudem müsse allen Verbrauchern ein barrierefreier analoger Zugang zur Rentenübersicht zur Verfügung stehen.


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