Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

28.05.2020

Steuerbefreiung für Ortsvorsteher

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG für die von einer Gemeinde bezahlten Aufwandsentschädigungen nicht kumulativ in Anspruch genommen werden kann, wenn der Ortsvorsteher zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist. Vor dem FG Baden-Württemberg wurde der Fall einer Kauffrau verhandelt, die Mitglied im Ortschaftsrat von A, einem Stadtteil von B war. Außerdem hatte sie im Ortschaftsrat von A zugleich das Amt der Ortsvorsteherin inne. Daher erhielt sie von der Stadt B aufgrund einer kommunalen Satzung jeweils eine "steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit". Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass ihr neben dem Freibetrag für die Tätigkeit als Ortsvorsteherin auch der als Ortschaftsrätin zu gewähren sei. Diese Klage blieb jedoch erfolglos.

26.05.2020

Ermessensfehler bei Stundung

Der Inkasso-Service der Familienkasse lehnte die beantragte Stundung für die Rückzahlung des Kindergeldes mit der Begründung ab, dass die Mitwirkungspflichten verletzt worden sind. Sie habe nicht rechtzeitig das Ende der Ausbildung des Kindes mitgeteilt. Sie habe nicht vorgetragen oder nachgewiesen, sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Außerdem bezieht die Klägerin Grundsicherung nach dem SGB II und sei durch die Pfändungsfreigrenzen geschützt. Es liegt deshalb weder eine Stundungswürdigkeit noch eine Stundungsbedürftigkeit vor. Das Finanzgericht hob die Ablehnungsentscheidung der Stundung auf, da die Familienkasse ihr Ermessen bei der Stundungsentscheidung fehlerhaft ausgeübt hat. Grundsätzlich ist die Stundung auch bei einer möglichen Verletzung der Mitwirkungspflichten möglich. Außerdem hatte sich die Beklagte nicht hinreichend mit den Vorgaben einer Stundung auseinander gesetzt. Der Umstand der erheblichen Härte wurde nicht geprüft, genausowenig die Rückzahlungsmöglichkeiten der Klägerin. Der Anspruch war durch eine Stundung nicht dauerhaft gefährdet, da der Klägerin Mittel zur Rückzahlung zur Verfügung standen.

18.05.2020

Steuerbegünstigte Sanierungsgebiete

Das BMF hat mit Schreiben vom 21.01.2020 eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 mitgeteilt. Dies betrifft die Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmäler und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Das BMF Schreiben vom 21.02.2019 wird aufgehoben.

11.05.2020

Digitalisierung bei Steuererklärungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 müssen die von den mitteilungspflichtigen Stellen übermittelten Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommensteuer-erklärung deklariert werden. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt, die sich nach der Umsetzung der Strategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ erkundigt hatte. Der Steuerpflichtige kann jedoch weiterhin eigene Angaben in der Steuererklärung machen. Die von Dritter Seite übermittelten Daten haben nicht die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides, so die Bundesregierung.

04.05.2020

Kaufpreisaufteilung Gebäude

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - ein geeignetes Hilfsmittel ist, um den Kaufpreis beim Grundstückserwerb sachgerecht aufzuteilen. Dieser Entscheidung kommt eine nicht unerhebliche Bedeutung zu, weil es zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 bis 5a Einkommensteuergesetz - EStG - erforderlich ist, den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Revision zum BFH wurde unter dem Aktenzeichen IX R 26/19 zugelassen.

27.04.2020

Feuerwehrmann: Erste Tätigkeitsstätte

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat (mit noch nicht rechtskräftigem Urteil) entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sog. erste Tätigkeitsstätte hat. Daraus resultiert, dass er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen kann. Es wurde inzwischen Beschwerde beim BFH unter dem Aktenzeichen VI B 112/19 eingelegt seitens des Finanzamtes.

20.04.2020

Kindergeld bei Einschränkungen

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat zum Anspruch auf Kindergeld bei krankheitsbedingten Einschränkungen während der Ausbildungssuche entschieden. Demnach sei Kindergeld auch für ein Kind zu gewähren, welches sich krankheitsbedingt nicht um einen Arbeitsplatz bemühen könne. Ferner sei zwar zum Nachweis der Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen. Aber es ist nicht anspruchsschädlich, wenn mit dieser Bescheinigung das voraussichtliche Ende der Erkrankung (im Urteilsfall verschiedene psychische Erkrankungen) nicht mitgeteilt werden konnte. Der BFH hat die Revision zugelassen, Az. III R 42/19.

14.04.2020

Ausgleichszahlungen Pflichtteilsverzicht

Der BFH hat entschieden, dass die Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht einkommensteuerbar sind. Wenn demnach ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige derartige Ansprüche verzichtet und dafür einen fälligen Zahlungsanspruch erhält, dann führt die Verzinsung des Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S.d. EStG.

06.04.2020

Sky-Bundesliga-Abo

Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen, so hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Der Klage wurde somit im zweiten Rechtsgang stattgegeben, denn im ersten Rechtsgang hatte das FG den Werbungskostenabzug abgelehnt. Der BFH folgte dem Ansatz des FG nicht und entschied, dass die Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar sein können, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde. Bei einem (Torwart) Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine entsprechende Nutzung möglich. Nach einem Hinweis des Gerichts bleibt der steuerliche Abzug für ein Sky-Abo aber auch nach der Entscheidung des Gerichts die Ausnahme. Der Abzug von Werbungskosten setzt immer voraus, dass dies durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist und dies wurde nur für den entschiedenen Einzelfall bejaht.

30.03.2020

Jahreswert von Nießbrauchrechten

Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.


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