Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.
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18.08.2025
Riester-Rente und Günstigerprüfung
Die nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte „Riester-Rente“ zählt als private Ergänzungsmöglichkeit zur dritten Säule der Altersvorsorge.
Ist ein Versicherter zulageberechtigt, so erfolgt jährlich von Amts wegen mit der Einkommensteuerveranlagung eine Günstigerprüfung zwischen den Zulagen und der Steuerersparnis, die sich durch den Sonderausgabenabzug der Beiträge (inklusive Zulageanspruch) ergeben würde. Ist die steuerliche Entlastung höher, so wird diese berücksichtigt und der Zulagenanspruch ausgleichend wieder bei der Einkommensteuer hinzugerechnet. Ansonsten verbleibt es bei den Zulagen ohne weitere Berücksichtigung bei der Ermittlung der Einkommensteuer.
In einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) geht es nun um die korrekte Reihenfolge der Rechenschritte im Rahmen der Günstigerprüfung bei der Einkommensteuerveranlagung.
Bei der Berechnung ist darauf zu achten, dass vor Hinzurechnung des Zulageanspruchs erst die vorhandenen Steuerabzugsbeträge berücksichtigt werden, wie z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Hinzurechnung des Zulageanspruchs erfolgt erst anschließend, auch wenn eine andere Reihenfolge ggf. zu einem günstigeren Ergebnis führen würde.
Diese Reihenfolge ist nicht willkürlich änderbar, da sie sich aus der Gesetznorm ergibt. (BFH vom 09.04.2025 Az. X R 11/21).
11.08.2025
Haushaltshilfe und Anmeldung
Die Minijob-Zentrale hat auf ihrer Homepage Hinweise zur Beschäftigung und Anmeldung von Haushaltshilfen veröffentlicht. Damit sind die Beschäftigten sowohl bei der Unfallversicherung abgesichert als auch bei Krankheit und Schwangerschaft. Auch eine Rentenversicherungspflicht besteht. Auf diese kann die Haushaltshilfe verzichten, wie andere Minijobber auch. Die durch den Arbeitgeber zu tragenden Pauschalbeiträge sind dabei geringer als bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung in Unternehmen und liegen nur bei ca. 15 %.
Die Aufwendungen für die Haushaltshilfe lassen sich auch steuerlich berücksichtigen. Dabei sind 20 % des Lohnaufwands inklusive der Arbeitgeberbeiträge, aber höchstens 510 Euro, von der Einkommensteuerabziehbar. Mit Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe haben Sie daher nicht nur eine legale Beschäftigung, sondern auch deren Absicherung und einen Steuervorteil. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Minijobzentrale: Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden: So geht’s
04.08.2025
Bürokratieabbau beim Datenaustausch
Ein Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden nach dem Once-Only-Prinzip wird bereits praktiziert, erprobt und ausgetauscht. Darüber informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Homepage. Eine einmalige Abgabe von Unterlagen und Daten bei einer Behörde ist dabei ausreichend. Der digitale Austausch der Daten funktioniert sodann behördenübergreifend.
Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind dabei bereits teilweise geschaffen worden. Das Datenaustauschverfahren wird bereits erprobt und getestet. Vorreiter war dabei die Steuerverwaltung, die als erstes erfolgreich einen technischen Testdatentransfer durchführte.
Vorteile des Once-Only-Verfahrens für die Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung sind:
• Kein Sammeln von Belegen und Nachweisen mehr – alles erfolgt digital über ELSTER
• Schnellere Bearbeitung durch strukturierte Daten
• Mehr Vertrauen: Nachweise kommen direkt von der Datenquelle
• Geringere Fehleranfälligkeit, weniger Bürokratie
• Praktische Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung in Deutschland
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: Erprobungsprojekte zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung.
28.07.2025
Umsatzsteuersatz in den Mitgliedstaaten
In der EU ist bisher ein Mindestmehrwertsteuersatz in Höhe von 15 Prozent vorgesehen. Nach einem Richtlinienvorschlag soll diese Vorgabe beibehalten und dauerhaft festgelegt werden. Die Flexibilität zur Umsetzung der Mehrwertsteuer in den einzelnen Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Steuersätze soll zwar ausgeweitet werden, der Minimalsteuersatz soll jedoch nach wie vor einheitlich zur Anwendung kommen.
28.07.2025
Ehegatten und Aufteilung der Steuerschuld
Ehegatten sind grundsätzlich Gesamtschuldner, wenn sie sich bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen. Jeder kann daher für eine rückständige Steuerschuld im Ganzen in Anspruch genommen werden. Wie hoch der eigene Anteil an der entstandenen Steuerschuld ist, spielt dabei keine Rolle. Entgegenwirken können die Ehepartner dem jedoch mit einem Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gem. § 268 AO. Danach haftet jeder Ehegatte nur bis zu dem Betrag der Steuerschuld, welcher sich für ihn ergibt.
Ein ebensolcher Antrag führte zum Streit zwischen zwei Ehegatten, die im Jahr vor der Scheidung noch eine Zusammenveranlagung beantragten und mit dieser die Aufteilung der Steuerschuld gem. § 268 AO begehrten. Danach entfiel auf den Ehemann und Kläger eine Nachzahlung von 1.503 € und auf die Ehefrau eine Erstattung in Höhe von 1.037 €. Eine Klage des Ehemanns vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg führte nicht zum gewünschten Erfolg, da die Richter keine Möglichkeit zur nachträglichen Rücknahme des Antrags sahen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Revision eingelegt beim BFH unter dem Az. VI R 14/17).
23.07.2025
Neues Rabe-Verfahren
In Berlin wird ab sofort das neue „RABE“-Verfahren angewendet. Die Abkürzung steht für „Referenzierung auf Belege“ und damit soll das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig leichter gemacht werden.
Belege können mit diesem Verfahren beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital hinterlegt und passenden Eingabefeldern zugeordnet werden. Das Finanzamt kann diese dann elektronisch abrufen. Das Verfahren kann erstmals bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 genutzt werden und soll bundesweit an allen Finanzämtern eingeführt werden.
19.07.2025
Rentenerhöhung und Steuererklärung
Ab Juli 2025 können sich rund 21 Millionen Rentner wieder auf eine Rentenerhöhung freuen, denn die Renten steigen um 3,74 %. Verbunden damit ist allerdings ggf. eine steuerliche Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Diese besteht immer dann, wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Ob dann allerdings tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen ist, hängt davon ab, welche Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden können (z. B. Spenden, Krankheitskosten usw.).
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07.07.2025
Kindergeld: Neue Dienstanweisung zum Kindergeld
Das BZSt hat am 27.5.2025 die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2025 veröffentlicht.
Die DA-KG Stand 2025 regelt die Anwendung der seit dem 1.1.2025 geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des EStG relevanten Vorschriften.
Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum 31.12.2024 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des BZSt.
Hinweis:
Die DA-KG 2025 ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst ausdrücklich eingeschränkt wird.
Die DA-KG 2025 ist auf der Homepage des BZSt veröffentlicht.
01.07.2025
Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das vor Beginn des Auslandsstudiums bereits im Ausland an einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen oder einen Freiwilligendienst abgeleistet und sich während dieser (ersten) Phase des Auslandsaufenthalts zum mehrjährigen Studium im Ausland entschlossen hat, seinen inländischen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung beibehält, sind Übergangszeiten zwischen den Auslandsaufenthalten von höchstens vier Monaten wie ausbildungsfreie Zeiten zu behandeln und dem nachfolgenden Studienjahr zuzuordnen (Fortführung der Rechtsprechung, Senatsurteil v. 21.6.2023 - III R 11/21, BFHE 280, 542, BStBl II 2023, 970) (BFH, Urteil v. 20.2.2025 - III R 32/23; veröffentlicht am 22.5.2025).
Hintergrund: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und die auch nicht im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG leben, wird nach § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG kein Kindergeld gewährt. Das Existenzminimum dieser Kinder wird nur durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG von der Besteuerung freigestellt.
23.06.2025
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (BMF, Schreiben v. 14.5.2025 - IV C 1 - S 2252/00075/016/070).
Die Neufassung beinhaltet gegenüber dem BMF-Schreiben v. 19.5.2022 - IV C 1 - S 2252/19/10003 :009 u.a. einen unter I. 6.neu eingefügten Abschnitt bezüglich der Zurechnung von Einkünften gem. § 20 Absatz 5 EStG.
Hinweise:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind die Grundsätze des neu gefassten Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden. Im Übrigen ist das Schreiben auf Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, sowie erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden.
Bei Sachverhalten, die unter die Regelung dieses Schreibens fallen, sind folgende BMF-Schreiben nicht mehr anzuwenden: Vom 19.5.2022 (BStBl I S. 742), vom 20.12.2022 (BStBl I 2023 S. 46) und vom 11.7.2023 (BStBl I S. 1471).
Quelle: BMF, Schreiben v. 14.5.2025 - IV C 1 - S 2252/00075/016/070; NWB Datenbank (lb)