Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.
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24.11.2025
Förderung einer energetischen Sanierung
Wer eine Immobilie bewohnt, die älter als zehn Jahre ist, kann Aufwendungen für eine energetische Sanierung bzw. Baumaßnahme von der Einkommensteuer absetzen.
Im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme können 7 % der Kosten, jedoch max. 14.000 EUR angesetzt werden. Im zweiten Jahr 7 % der Kosten, max. 14.000 EUR und im dritten Jahr 6 % der Kosten, max. 12.000 EUR.
Somit können Kosten von maximal 40.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wie z.B. Ausgaben für die Wärmedämmung, neue Fenster- und Außentüren, Erneuerung einer Heizungsanlage.
Voraussetzung u.a. ist, dass das Objekt selbst bewohnt ist. Die Zahlungen müssen unbar erfolgt sein und es darf keine anderweitige Förderung fließen. Das ausführende Fachunternehmen muss über die Baumaßnahmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt haben. Zu Einzelfragen hat sich das BMF geäußert.
17.11.2025
Verlustbescheinigung bis 15.12.2025 beantragen
Kapitalanleger, die Geld investiert und verloren haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2025 eine Verlustbescheinigung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Wertpapiere bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.
Nicht nur bei Gewinnen, sondern auch bei Verlusten gibt es Handlungsbedarf. Wurden bei der Veräußerung von Wertpapieren Verluste erlitten, können diese mit Gewinnen aus Wertpapieren gleicher Art verrechnet werden.
Der Verlustausgleich von Depots bei derselben Bank wird in der Regel durch die Bank selbst erledigt. Bei einem Verlustausgleich von Depots bei unterschiedlichen Banken findet kein Datenaustausch statt. Fehlbeträge der einen Bank können nicht automatisch mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnet werden. Eine bankübergreifende Verlustverrechnung kann mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Dazu benötigen Sie die sogenannte Verlustbescheinigung, die dem Finanzamt vorgelegt wird.
Geldinstitute führen sogenannte "Verlust-Verrechnungstöpfe". Dadurch können Verluste, die aus der Veräußerung von Wertpapieren entstehen, quasi automatisch mit Gewinnen bei derselben Bank ausgeglichen werden. Ist das Defizit in einem Jahr höher als der Gewinn, überträgt die Bank die verbleibenden Verluste ins Folgejahr und zahlt beispielsweise kommende Veräußerungsgewinne ohne Steuerabzug aus – soweit der Verlust ausgeglichen ist. Das heißt für Sie als Anleger: Sie müssen nichts weiter tun, ihre Bank erledigt das für Sie.
Diese Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden.
10.11.2025
Ferienwohnung und Vermietungsdauer
Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (das heißt um mindestens 25%) unterschreitet. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen (BFH, Urteil v. 12.8.2025 - IX R 23/24).
03.11.2025
Elterngeldantrag vereinfacht
Der SenFin (Senator für Finanzen) Bremen informiert darüber, dass ab Herbst 2025 Elterngeldstellen bundesweit direkt auf Einkommensdaten aus den Einkommensteuerbescheiden zugreifen können – elektronisch, sicher und mit Zustimmung der Antragstellenden.
• Wer Elterngeld beantragt, musste bisher seinen Steuerbescheid manuell hochladen.
• Künftig entfällt dieser Schritt: Die Elterngeldstelle kann die benötigten Daten direkt vom zuständigen Finanzamt abrufen – sofern die Antragstellenden zustimmen.
• Die Daten stehen in der Regel innerhalb eines Tages zur Verfügung und werden automatisch in die Systeme der Elterngeldstelle übernommen.
• Noch in diesem Jahr wird der elektronische Datenabruf allen Elterngeldstellen zur Verfügung stehen.
27.10.2025
Unterhaltszahlungen ins Ausland
Das BMF hat sein Schreiben v. 6.4.2022 zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet (BMF, Schreiben v. 15.10.2025.
Die Überarbeitung des Schreibens erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Abzug von Unterhaltsleistungen in Form von Geldzuwendungen nur noch dann möglich ist, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt. Dies wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 klargestellt. Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
20.10.2025
Durchschnittliches Renteneinkommen
Gem. dem Statistischen Bundesamt liegt das mittlere Einkommen von Menschen im Ruhestand bei 1.990 Euro netto. 20 % müssen mit maximal 1.400 Euro auskommen, also jede fünfte Person.
Weitere 20 Prozent verfügen über mehr als 1.400 Euro, aber weniger als rund 1.790 Euro im Monat. Die 20 Prozent mit dem höchsten Einkommen im Ruhestand haben monatlich mehr als rund 2.870 Euro zur Verfügung.
Ermittelt wurde das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen, ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen, das das Einkommen von Personen vergleichbar macht, die in unterschiedlich zusammengesetzten Haushalten leben. Das mittlere Einkommen für Personen ab 65 Jahren im Ruhestand lag zuletzt bei 1.990 Euro monatlich – die eine Hälfte von ihnen hat also weniger zur Verfügung, die andere mehr. Zum Vergleich: Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung lag bei rund 2.300 Euro im Monat.
13.10.2025
Berufliche Nutzung von Computern und Co.
Arbeitnehmer können die Aufwendungen für beruflich genutzte Computer und ähnliche Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Wird das Gerät ausschließlich beruflich genutzt, ist ein voller Abzug der Aufwendungen im Jahr der Anschaffung möglich. Eine private Mitbenutzung von bis zu 10 % ist dabei unschädlich. Liegt die private Mitbenutzung über 10 %, können die Aufwendungen noch anteilig berücksichtigt werden, sofern eine klare und nachvollziehbare Trennung möglich ist. Der Steuerpflichtige hat hier ggf. erhöhte Nachweispflichten zu erfüllen (z.B. Stundenaufteilung). Alternativ können die digitalen Geräte auch über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Der Veräußerungserlös von solchen Geräten zählt nicht zu den Arbeitseinkünften. Auch steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte fallen bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie PCs, nicht an.
Nutzen Steuerpflichtige dagegen betriebliche Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte des Arbeitgebers auch privat, ist dies gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Dies umfasst auch die Nutzung von Zubehör, Software sowie die Internetkosten. Wer das Gerät privat nutzt, ist dabei unerheblich, z.B. ein Angehöriger für ein überlassenes Gerät.
Übereignet der Arbeitgeber Computer und ähnliche Geräte verbilligt oder unentgeltlich, so darf dieser geldwerte Vorteil noch mit 25 % pauschaler Lohnsteuer abgegolten werden. Diese trägt regelmäßig der Arbeitgeber. Aber auch bei Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer, kann dies immer noch vorteilhaft sein.
Der Arbeitgeber kann auch Zuschüsse für Internetkosten des Arbeitnehmers pauschal mit 25 % versteuern. Die Erstattung von Telefonkosten ist sogar steuerfrei möglich. Ohne Einzelnachweise dürfen 20 % der Telefonkosten, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat erstattet werden.
06.10.2025
Online-Kurse bei Vermietung
Bei den Finanzämtern werden vermehrt Steuererklärungen eingereicht, in denen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten für Onlinekurse angesetzt werden (Masterclass und Steuerclass).
Wenn die Werbungskosten den Masterclass Onlinekurs betreffen, dann dürfte ein Werbungskostenabzug möglich sein. Hier werden Grundlagen für eine Vermietung, die richtige Standortauswahl oder Finanzierungsmöglichkeiten vermittelt.
Hingegen werden bei dem Onlinekurs Steuerclass verschiedene Steuerstrategien rund um die vermögensverwaltende GmbH, um Stiftungen oder zur Erbschaft- und Umsatzsteuer thematisiert.
Für die Vorstellung der verschiedenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist damit zu rechnen, dass hier ein Werbungskostenabzug bei den Vermietungs- und Verpachtungseinkünften versagt wird.
23.09.2025
Erwerbsminderungsrente FAQ
Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn diese wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihren Beruf teilweise oder ganz aufgeben müssen. Seit dem 01.07.2024 erhalten rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Rente. Daher hat die Bundesregierung am 06.05.2025 auf ihrer Homepage eine Übersicht über die wichtigsten Fragen online gestellt, wie
• Was genau ist eine Rente wegen Erwerbsminderung?
• Wer kann sie erhalten?
• Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente und wie wird sie berechnet?
• Geht die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente über?
• Ist es möglich trotz der Erwerbsminderungsrente weiter zu arbeiten?
• Wer erhält seit 01.07.2024 einen Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente?
• Wie wird der Zuschlag berechnet und ausgezahlt?
Unter folgendem Link können Sie die FAQ aufrufen: FAQ zur Erwerbsminderungsrente,
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-erwerbsminderungsrenten-2266870
15.09.2025
Tierbetreuungskosten absetzen
Die Betreuung von Haustieren kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt werden. Ursprünglich lehnte die Finanzverwaltung die Anerkennung solcher Kosten für Haustiere ab, doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch die Versorgung und Betreuung von Haustieren zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Tierbetreuungskosten gilt, wenn die Betreuung im Haushalt oder auf dem Grundstück des Tierhalters stattfindet. Anfahrtskosten können ebenfalls abgezogen werden. Wer jedoch sein Tier in eine Tierpension bringt, kann die Kosten hierfür nicht steuerlich geltend machen, denn in diesem Fall ist die Betreuung nicht mehr haushaltsnah.
Auch die Kosten für einen Tierfriseur oder für Fall- oder Krallenpflege sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, aber nur wenn der Dienstleister in den Haushalt kommt. Steuerlich nicht begünstigt ist der Besuch beim Hundefriseur.
Wird ein Hundesitter beauftragt, der den Hund Gassi führt, dann sind auch diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Wichtig ist, dass die Dienstleistung in oder in der Nähe des Haushalts erbracht wird und die Rechnung per Überweisung bezahlt wird.