Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.
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24.08.2026
Pflegefahrten zur Schwiegermutter
Fahrtkosten für die persönliche Pflege einer Angehörigen sind nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbar. Das Finanzgericht Münster lehnte dies im Fall eines Ehepaars ab, das seine hochbetagte und schwerbehinderte Schwiegermutter in rund 300 Kilometer Entfernung betreute (Az. 4 K 2261/25). Für den Veranlagungszeitraum 2021 hatte das Paar neben dem Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro unter anderem Kosten für Fahrten, Haushaltshilfen, Arztbegleitungen, Medikamente, Parkgebühren und Porto geltend gemacht. Das Gericht sah diese Aufwendungen nicht als zwangsläufig an. Professionelle Pflege- und Unterstützungsdienste hätten trotz der familiären Verbundenheit und der Entfernung in Anspruch genommen werden können. Die Neuregelung des § 33b Abs. 6 EStG ab 2021 erweitert nach dem Urteil nur die Voraussetzungen für den Pflege-Pauschbetrag. Sie ändert nichts an den Anforderungen des § 33 EStG. Pflegebedingte Fahrt-, Park- und Portokosten sind zudem durch den Pauschbetrag abgegolten. Auch Ausgaben für Arztbesuche und Besorgungen waren nach Auffassung des Gerichts nicht zwangsläufig, weil Dritte diese Tätigkeiten hätten übernehmen können.
18.08.2026
Klimaanlage im Homeoffice
Ob die Kosten einer Klimaanlage im Homeoffice steuerlich berücksichtigt werden, hängt vor allem von der Gestaltung des Arbeitsplatzes ab. Bei einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer können die Kosten für die Klimaanlage zu den Ausgaben für Ausstattung und Einrichtung gerechnet werden. Der Raum muss abgetrennt, büroähnlich eingerichtet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Statt der tatsächlichen Kosten kann die Jahrespauschale von 1.260 Euro genutzt werden. Eine mobile Anlage bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro einschließlich Mehrwertsteuer kann sofort als Werbungskosten angesetzt werden. Teurere Geräte werden grundsätzlich über mehrere Jahre abgeschrieben. Fest eingebaute Split-Klimaanlagen sind in der Regel Bestandteil des Gebäudes und werden nach dem Verhältnis der Wohnfläche abgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei einem nachträglichen Einbau eine eigenständige Abschreibung möglich. Versand- und Beschaffungskosten sowie anteilige Stromkosten können ebenfalls berücksichtigt werden. Bei einer Arbeitsecke im Wohnraum gilt die Klimaanlage dagegen grundsätzlich als private Anschaffung. Die beruflichen Aufwendungen sind dort mit der täglichen Homeofficepauschale abgegolten. Für den Einbau oder die Wartung durch einen Fachbetrieb können 20 Prozent der reinen Handwerkerkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Die konkrete steuerliche Auswirkung hängt vom Einzelfall ab.
10.08.2026
Urlaub und steuerlich abziehbare Aufwendungen
Auch bei einer privaten Urlaubsreise beteiligt sich das Finanzamt an bestimmten Kosten. Werden Dienstleistungen wie die Tierbetreuung oder Gartenarbeit (z. B. Pflanzen gießen) während der Abwesenheit von Profis im eigenen Haushalt erledigt, winken Steuererleichterungen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können 20 % der Kosten (maximal 4.000 € pro Jahr) direkt die Steuerschuld mindern. Wichtig: Externe Tierpensionen sind nicht absetzbar. Zudem sind eine ordnungsgemäße Rechnung und eine unbare Zahlung zwingende Voraussetzungen. Freiwillige CO2-Ausgleichszahlungen für Flüge oder Autofahrten lassen sich als Sonderausgaben (Spenden) steuerlich geltend machen, sofern der Empfänger eine anerkannte gemeinnützige Organisation ist. Für die Kinderbetreuung während der Ferien gilt: 80 % der Kosten (bis zu 4.800 € jährlich) sind abziehbar. Voraussetzung ist eine professionelle Betreuung, bei der die reine Aufsicht im Vordergrund steht. Reine kulturelle Ferienfreizeiten erkennt das Finanzamt dagegen meist nicht an.
03.08.2026
DBA Russland wird suspendiert
Wichtige Änderung im internationalen Steuerrecht: Deutschland hat Russland offiziell darüber informiert, dass das seit 1996 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) inklusive aller Protokolle ausgesetzt wird. Die Suspendierung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Ab Januar 2027 fallen die Mechanismen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen weg. Für grenzüberschreitende Geschäfte bedeutet dies ein deutlich höheres Steuerrisiko und administrativen Mehraufwand. Betroffene Akteure im deutsch-russischen Wirtschaftsverkehr müssen sich kurzfristig auf diese neuen steuerlichen Realitäten einstellen.
20.07.2026
Familienheimfahrten über Mitfahrzentrale
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass der Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bei fehlenden Belegen nicht zwingend vollständig versagt werden darf. Der Sachverhalt: Ein Kläger machte 43 Heimfahrten geltend, hatte aber weder Zugtickets noch Belege für die später behaupteten Barzahlungen bei Mitfahrgelegenheiten vorliegen. Das Finanzamt strich den Abzug komplett. Das Urteil: Das Gericht hielt die Fahrten trotz anfänglich falscher Angaben für glaubhaft. Es schätzte die Anzahl der Fahrten gemäß § 162 AO auf 20 Wochenenden. Die Einschränkung: Da der Steuerpflichtige keine Beweisvorsorge getroffen hatte, wurde ein Abschlag vorgenommen. Wer keine Belege aufbewahrt, darf durch eine Schätzung nicht bessergestellt werden als ein gesetzestreuer Steuerzahler.
13.07.2026
Übernahme von Kosten durch den Mieter
Einnahmen können dem Steuerpflichtigen auch dann zufließen, wenn der Mieter eine Zahlung an einen Dritten erbringt und damit eine Schuld des Steuerpflichtigen tilgt (sogenannter abgekürzter Zahlungsweg; so ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.03.2026). Zahlt der Mieter als Gegenleistung für die Überlassung der Mietsache ausschließlich die vom Vermieter zu tragenden Kosten, so führt die Begleichung dieser Verbindlichkeiten zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen sind. Die Aufwendungen können zwar gleichzeitig beim Vermieter Werbungskosten darstellen, an der Einordnung als Einnahmen ändert dies jedoch nichts. Darf der nach dem Mietvertrag vom Mieter zu tragende erhebliche Aufwand für eine Renovierung des Mietobjekts vom Mieter mit der Miete aufgerechnet werden und weist der Vermieter die Höhe dieses Aufwands nicht nach, so ist das Finanzamt hinsichtlich des vom Mieter getragenen Renovierungsaufwands, der für den Vermieter sowohl eine Mieteinnahme als auch Werbungskosten darstellt, zur Schätzung berechtigt.
09.07.2026
Autoreparatur steuerlich absetzbar?
In der Einkommensteuererklärung kann bei Handwerkerleistungen 20 Prozent des Arbeitslohns, höchstens aber 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Begünstigt sind aber nur Arbeiten, die in der selbst genutzten Wohnung bzw. Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt werden. Aber zählt denn ein Pkw zum eigenen Haushalt? Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.05.2020 (IV R 4/18) eindeutig verneint. Ein Pkw und dessen Reparatur dient nicht dem Wohnen oder Leben in einem Haushalt, sondern der Fortbewegung vom und zum Haushalt. Ein Pkw ist kein Haushaltsgegenstand, sondern ein Fortbewegungsmittel.
29.06.2026
Aufwandsentschädigungen 2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mitgeteilt, dass die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen rückwirkend zum 1.1.2026 angehoben werden. Die neuen Beträge dürfen damit bereits vor der förmlichen Änderung der LStR angewendet werden. Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei. Zur Erleichterung der Feststellung, inwieweit es sich um eine steuerfreie Aufwandsentschädigung handelt, sind in den LStR für ehrenamtlich tätige Personen steuerfreie Mindestbeträge definiert. Die bislang geltenden Mindestbeträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2026 angehoben: Der monatliche Mindestbetrag steigt von 250 EUR auf 275 EUR (R 3.12 Abs. 3 LStR) und der Tagessatz für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten erhöht sich von 8 EUR auf 9 EUR (R 3.12 Abs. 5 Satz 1 LStR).
23.06.2026
Rentenerhöhung und Steuerpflicht
Auch 2026 können sich ca. 21 Millionen Rentner wieder auf eine Rentenerhöhung freuen. Der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab dem 01.07.2026 bundeseinheitlich um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro. Der aktuelle Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Dieser gibt an, wie viel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält. Doch diese erfreuliche Nachricht hat leider auch eine Schattenseite, denn durch die Rentenerhöhung müssen viele Rentner nun erstmals eine Steuererklärung abgeben. Der steuerpflichtige Anteil der Einkünfte steigt durch die Rentenerhöhung. Aber auch im Alter lässt sich einiges absetzen. Krankenkassen- und Pflegebeiträge etwa, dazu Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen – dies alles reduziert die Steuer. Somit bedeutet eine Abgabepflicht für die Steuererklärung nicht automatisch, dass am Ende auch zwangsläufig Steuern zu zahlen sind.
15.06.2026
Ablauf Abgabefrist Steuererklärung
Wie eine Kugel Eis in der Sonne schmilzt auch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 dahin. Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht haben. Diese Frist verlängert sich für steuerlich Beratene (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) auf den 1. März 2027. Wer nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist (wie z.B. viele Arbeitnehmer) kann seine Einkommensteuererklärung freiwillig bis 31. Dezember 2029 einreichen (sog. Antragsveranlagung).