Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

28.07.2025

Umsatzsteuersatz in den Mitgliedstaaten

In der EU ist bisher ein Mindestmehrwertsteuersatz in Höhe von 15 Prozent vorgesehen. Nach einem Richtlinienvorschlag soll diese Vorgabe beibehalten und dauerhaft festgelegt werden. Die Flexibilität zur Umsetzung der Mehrwertsteuer in den einzelnen Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Steuersätze soll zwar ausgeweitet werden, der Minimalsteuersatz soll jedoch nach wie vor einheitlich zur Anwendung kommen.

28.07.2025

Ehegatten und Aufteilung der Steuerschuld

Ehegatten sind grundsätzlich Gesamtschuldner, wenn sie sich bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen. Jeder kann daher für eine rückständige Steuerschuld im Ganzen in Anspruch genommen werden. Wie hoch der eigene Anteil an der entstandenen Steuerschuld ist, spielt dabei keine Rolle. Entgegenwirken können die Ehepartner dem jedoch mit einem Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gem. § 268 AO. Danach haftet jeder Ehegatte nur bis zu dem Betrag der Steuerschuld, welcher sich für ihn ergibt. Ein ebensolcher Antrag führte zum Streit zwischen zwei Ehegatten, die im Jahr vor der Scheidung noch eine Zusammenveranlagung beantragten und mit dieser die Aufteilung der Steuerschuld gem. § 268 AO begehrten. Danach entfiel auf den Ehemann und Kläger eine Nachzahlung von 1.503 € und auf die Ehefrau eine Erstattung in Höhe von 1.037 €. Eine Klage des Ehemanns vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg führte nicht zum gewünschten Erfolg, da die Richter keine Möglichkeit zur nachträglichen Rücknahme des Antrags sahen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Revision eingelegt beim BFH unter dem Az. VI R 14/17).

23.07.2025

Neues Rabe-Verfahren

In Berlin wird ab sofort das neue „RABE“-Verfahren angewendet. Die Abkürzung steht für „Referenzierung auf Belege“ und damit soll das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig leichter gemacht werden. Belege können mit diesem Verfahren beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital hinterlegt und passenden Eingabefeldern zugeordnet werden. Das Finanzamt kann diese dann elektronisch abrufen. Das Verfahren kann erstmals bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 genutzt werden und soll bundesweit an allen Finanzämtern eingeführt werden.

19.07.2025

Rentenerhöhung und Steuererklärung

Ab Juli 2025 können sich rund 21 Millionen Rentner wieder auf eine Rentenerhöhung freuen, denn die Renten steigen um 3,74 %. Verbunden damit ist allerdings ggf. eine steuerliche Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Diese besteht immer dann, wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Ob dann allerdings tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen ist, hängt davon ab, welche Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden können (z. B. Spenden, Krankheitskosten usw.). ¬

07.07.2025

Kindergeld: Neue Dienstanweisung zum Kindergeld

Das BZSt hat am 27.5.2025 die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2025 veröffentlicht. Die DA-KG Stand 2025 regelt die Anwendung der seit dem 1.1.2025 geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des EStG relevanten Vorschriften. Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum 31.12.2024 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des BZSt. Hinweis: Die DA-KG 2025 ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst ausdrücklich eingeschränkt wird. Die DA-KG 2025 ist auf der Homepage des BZSt veröffentlicht.

01.07.2025

Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das vor Beginn des Auslandsstudiums bereits im Ausland an einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen oder einen Freiwilligendienst abgeleistet und sich während dieser (ersten) Phase des Auslandsaufenthalts zum mehrjährigen Studium im Ausland entschlossen hat, seinen inländischen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung beibehält, sind Übergangszeiten zwischen den Auslandsaufenthalten von höchstens vier Monaten wie ausbildungsfreie Zeiten zu behandeln und dem nachfolgenden Studienjahr zuzuordnen (Fortführung der Rechtsprechung, Senatsurteil v. 21.6.2023 - III R 11/21, BFHE 280, 542, BStBl II 2023, 970) (BFH, Urteil v. 20.2.2025 - III R 32/23; veröffentlicht am 22.5.2025). Hintergrund: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und die auch nicht im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG leben, wird nach § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG kein Kindergeld gewährt. Das Existenzminimum dieser Kinder wird nur durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG von der Besteuerung freigestellt.

23.06.2025

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (BMF, Schreiben v. 14.5.2025 - IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Die Neufassung beinhaltet gegenüber dem BMF-Schreiben v. 19.5.2022 - IV C 1 - S 2252/19/10003 :009 u.a. einen unter I. 6.neu eingefügten Abschnitt bezüglich der Zurechnung von Einkünften gem. § 20 Absatz 5 EStG. Hinweise: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind die Grundsätze des neu gefassten Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden. Im Übrigen ist das Schreiben auf Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, sowie erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. Bei Sachverhalten, die unter die Regelung dieses Schreibens fallen, sind folgende BMF-Schreiben nicht mehr anzuwenden: Vom 19.5.2022 (BStBl I S. 742), vom 20.12.2022 (BStBl I 2023 S. 46) und vom 11.7.2023 (BStBl I S. 1471). Quelle: BMF, Schreiben v. 14.5.2025 - IV C 1 - S 2252/00075/016/070; NWB Datenbank (lb)

16.06.2025

Entlastung für Berufspendler - auf der Kurzstrecke

Wie sich die Pläne der schwarz-roten Koalition für eine einheitliche Entfernungspauschale konkret auswirken, das wurde nochmal nachgerechnet. Ein Pendler arbeitet fünf Tage die Woche (=220 Tage im Jahr) und fährt 15 km: Bei 30 Cent = 990 Euro Bei 38 Cent = 1.254 Euro = 264 Euro mehr Ein Pendler arbeitet fünf Tage die Woche (=220 Tage im Jahr) und fährt 20 km: Bei 30 Cent = 1.320 Euro Bei 38 Cent = 1.672 Euro = 352 Euro mehr Ein Pendler arbeitet fünf Tage die Woche (=220 Tage im Jahr) und fährt 30 km: Bei 30 Cent = 1.320 Euro, ab 21. km 38 Cent = 836 Euro (gesamt = 2.156 Euro) Bei 38 Cent = 2.508 Euro = 352 Euro mehr Vergleich ÖPNV tatsächliche Kosten: Ein Pendler fährt mit dem ÖPNV fünf Tage die Woche (=220 Tage im Jahr) 20 km zur Arbeit Bei VBB- Umweltkarte 106,50 Euro gesamt = 1.278 Euro Bei Deutschlandticket 58,00 Euro gesamt = 696 Euro Entfernungspauschale bei 20 km ist höher = 1.672 Euro Zu beachten: Haben Steuerzahler, wie in diesem Beispiel (220 Tage) keine weiteren Werbungskosten, kommt der steuerliche Vorteil jedoch erst ab 15 km zu tragen, denn bei Wegen unter 15 km überschreitet man nicht die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro.

11.06.2025

Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG

Das BMF hat ein neues Schreiben zu Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStGveröffentlicht (BMF, Schreiben v. 22.4.2025 - IV C 1 - S 2410/00024/008/047). Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert: • Meldedatensatz nach § 45b Absatz 2 EStG • Finanzvereinbarungen nach § 45b Absatz 3 EStG • Verfahren der Datenübermittlung nach § 45b Absatz 4 bis 6 EStG, § 45c Absatz 1 und 2 EStG • Korrektur fehlerhafter Meldungen • Verfahren bei Ausstellung von berichtigten Bescheinigungen • Unterjähriger Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht • Meldung nach § 45b Absatz 4 Satz 2 EStG • Datenübermittlung nach § 45b Absatz 6 Satz 1 EStG • Datenübermittlung bei vollständiger oder teilweiser Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 45b Absatz 6 Satz 2 EStG • Anwendung des § 45b Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 EStG bei Kundendepots, die ein inländisches Kreditinstitut für andere in- und ausländische Kreditinstitute führt • § 45b Absatz 7 Satz 3 EStG • § 45b Absatz 8 EStG • Angaben nach § 45c Absatz 1 EStG • Angaben gemäß § 45c Absatz 2 EStG • Berücksichtigung von Korrekturen nach § 43a Absatz 3 Satz 7 EStG • Anwendungsregelung und Fundstellennachweis Hinweise: Die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStGund § 45c EStG ist erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem 31.12.2026zufließen. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMFveröffentlicht. Es ersetzt das BMF- Schreiben v. 6.11.2023 (BStBl I S. 1947) und das Schreiben v. 27.8.2024 (BStBl I S. 1138) und wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Quelle: BMF, Schreiben v. 22.4.2025 - IV C 1 - S 2410/00024/008/047 (lb)

02.06.2025

Sozialrecht: FAQ zur Erwerbsminderungsrente (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Erwerbsminderungsrente veröffentlicht. Hintergrund: Wer wegen einer Krankheit oder einer Behinderung seinen Beruf teilweise oder ganz aufgeben muss, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Seit dem 1.7.2024 erhalten rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Rente In den FAQ geht die Bundesregierung auf die folgenden Fragen ein: • Was ist eine Rente wegen Erwerbsminderung? • Wer ist anspruchsberechtigt? • Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente und wie wird sie berechnet? • Geht die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente über? • Ist es möglich, trotz der Erwerbsminderungsrente weiter zu arbeiten? • Wer erhält seit 1. Juli 2024 einen Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente? • Wie wird der Zuschlag berechnet und ausgezahlt? Hinweis: Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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