Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

www.ldlev.de

09480 938942-0

info@ldlev.de

Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.
Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

14.09.2020

Corona: Kontenpfändung unbillig

Unter bestimmten Voraussetzungen soll bei durch die Folgen der Corona-Pandemie belasteten Steuerpflichtigen Vollstreckungsaufschub gewährt werden. Das Finanzgericht Düsseldorf hat im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die durchgeführten Kontenpfändungen bis zum Jahresende 2020 aufheben lassen. Die Steuerpflichtigen mit Vermietungseinkünften machten geltend, dass die Mietzahlungen aufgrund Corona eingestellt wurden und begehrten Vollstreckungsschutz. Das Finanzamt erkannte keine wirtschaftliche Beeinträchtigung der Antragsteller durch die Corona-Krise und hielt die Kontenpfändung aufrecht. Bei Erlass der Anordnung am 19.03.2020 sei die Vollstreckungsmaßname rechtmäßig gewesen. Das Finanzgericht entschied, dass die Vollstreckung in Bankguthaben derzeit unbillig ist. Auch die Aufhebung von bereits erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen kann bei der derzeitigen Lage angebracht sein. Es wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschwerde beim Senat zugelassen.

07.09.2020

Datenschutz in der Steuerverwaltung

Das BMF hat die Änderung der Anlage zum BMF-Schreiben v. 1.5.2018 mit Schreiben v. 1.7.2020 veröffentlicht. Der Beitrag zum „Recht auf Beschwerde“ wird wie folgt gefasst: Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Im Regelfall ist dies die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Kontaktdaten unter www.bfdi.bund.de). Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.

24.08.2020

Homeoffice steuerlich fördern

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg möchte es Bürgerinnen und Bürgern, die von zu Hause arbeiten, erleichtern, hierfür steuerliche Vorteile zu nutzen. Dazu will Boddenberg die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer sog. Einfachvariante ergänzen. Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch bekommen die privaten Wohnkosten hierdurch einen beruflichen Touch. Boddenbergs Vorschlag lautet: „Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr, als Werbungskosten abziehen können.” Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen des Finanzministers der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied.

17.08.2020

Elterngeld: Provisionen

Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist, so das BSG mit einem aktuellen Urteil. Das BSG hat die Revision des beklagten Freistaats zurückgewiesen. Die der Klägerin in den arbeitsvertraglich vereinbarten Lohnzahlungszeiträumen regelmäßig und lückenlos gezahlten Provisionen seien materiell steuerrechtlich als laufender Arbeitslohn einzustufen. Die anderslautende Lohnsteueranmeldung der Arbeitgeberin stehe nicht entgegen. Diese binde zwar grundsätzlich die Beteiligten im Elterngeldverfahren. Dies gilt laut BSG jedoch nicht, wenn ihre Regelungswirkung weggefallen ist, weil sie – wie hier aufgrund eines nachfolgenden Einkommensteuerbescheids – überholt ist

10.08.2020

Erlass von Nachzahlungszinsen

Der BFH hat sich zur Erhebung von Nachzahlungszinsen aktuell geäußert. Danach ist die Ergebung von Nachforderungszinsen nicht allein deshalb sachlich unbillig, weil die Änderung des Steuerbescheides erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheides erfolgt. Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Zinshöhe sind vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung und nicht im Erlassverfahren geltend zu machen.

27.07.2020

Energetische Sanierung

Neues Dach, gedämmte Wände, energiesparende Fenster: Wer sein Haus vom Profi sanieren lässt und dadurch den Energiestandard verbessert, kann die Kosten in der Steuererklärung absetzen. Details will das Bundesfinanzministerium in einem Verwaltungsschreiben klären. In einer Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler wird anhand von Fällen aus der Praxis gezeigt, wo Klärungsbedarf besteht. Ist der alte Dachbalken für die neue Dämmung zu schmal und entstehen dadurch Zusatzkosten? Dürfen die Kosten für die Energieberatung des Architekten bei der Steuer abgezogen werden, auch wenn dieser kein ausgewiesener Energieexperte ist? Können auch dann Steuern gespart werden, wenn das Haus noch eine vermietete Einliegerwohnung hat? Der BdSt ist der Meinung: Ja! Deshalb wird beim Ministerium angeregt, diese und weitere Praxisfragen zu beantworten.

20.07.2020

Kinderzuschlag digital beantragen

Weniger Papierkram und Behördengänge: Mit dem Kinderzuschlag Digital können Familien ab sofort online herausfinden, ob sie grundsätzlich Anspruch auf den Kinderzuschlag haben und ihn direkt beantragen. Familien mit geringem Einkommen können jetzt noch einfacher Unterstützung bekommen. Der neue Kinderzuschlag Digital (KiZDigital) erleichtert den Zugang zu dieser Leistung und macht den Antrag unbürokratischer. Der KiZDigital vereinfacht den Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ). Ein Online-Antragsassistent, der von der Familienkasse im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entwickelt wurde, spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde, vermeidet komplizierte Papierformulare und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. Bereits seit Mitte Januar können Eltern unter www.kinderzuschlag.de ermitteln, ob sie die grundlegenden Voraussetzungen für den KiZ erfüllen. Im Online-Antrag selbst werden Eltern dann Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Infoboxen bieten bei Bedarf hilfreiche Erklärungen zu den notwendigen Angaben und Nachweisen. Durch die Angabe von Kontonummer oder Kindergeldnummer werden Antragstellende als Bestandskunden identifiziert und die weitere Antragstellung erleichtert. Ein intelligenter Antragsassistent verbessert die Übersichtlichkeit und hilft, Fehler zu vermeiden.

13.07.2020

Private Altersvorsorge

Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge vom 21.12.2017 geändert, mit aktuellem Schreiben vom 17.02.2020. Hier wird nun die Randziffer 203 neu gefasst und das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen offenen Fällen anzuwenden.

06.07.2020

Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen

Das FG Münster hat entschieden, dass rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führen. Im Urteilsfall befand sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Grds. gehöre zwar auch das Hausgrundstück mit Garten zum existenziell notwendigen Wohnbereich. Allerdings waren nur solche Aufwendungen abzugsfähig, die den Zugang zum Garten und damit die Nutzung des Gartens dem Grunde nach ermöglichen. Diese Möglichkeit bestand aufgrund der vorhandenen Terrasse auf der Rückseite des Familienhauses. Die Verbreiterung des Weges auf der Vorderseite betrifft dagegen nicht den existenznotwendigen Wohnraum. Revision zum BFH wurde zugelassen.

29.06.2020

Familienleistungen: Währungsumrechnungen

Nach Maßgabe des EuGH-Urteils entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit seinem Urteil zugunsten der Klägerin. Deren einzelfallbezogene Berechnung des von Monat zu Monat variierenden Differenzkindergelds entspreche den Vorgaben des EuGH-Urteils vom 04.09.2019. Anwendbar für die Umrechnung von Währungen sei die Nr. 2 des Beschlusses Nr. H3 vom 15.10.2009. Maßgeblich für die Währungsumrechnung sei danach der jeweilige Tag, an dem der zuständige Träger des Beschäftigungsstaats die Zahlung der fraglichen Familienleistungen vorgenommen habe. Die Verwaltungsanweisung der beklagten Familienkasse stehe im Widerspruch zu der durch den EuGH geklärten unionsrechtlichen Auslegung des Beschlusses Nr. H3.


Startseite