Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.


Die Mitgliedsbeiträge werden nach sozialen Gesichtspunkten erhoben. Die Beiträge sind nach den Bruttoeinkommen (=Bemessungsgrundlage) proportional nach unten hin gestaffelt:
Bemessungsgrundlage Brutto Jahresbeitrag zuz. 19 % Ust. Gesamtbetrag
von Euro bis Euro Euro Euro Euro
0,-- 12.500,-- 35,-- 6,65 41,65
12.501,-- 20.000,-- 45,-- 8,55 53,55
20.001,-- 28.000,-- 65,-- 12,35 77,35
28.001,-- 35.000,-- 85,-- 16,15 101,15
35.001,-- 43.000,-- 105,-- 19,95 124,95
43.001,-- 50.000,-- 130,-- 24,70 154,70
50.001,-- 75.000,-- 155,-- 29,45 184,45
75.001,-- 95.000,-- 200,-- 38,-- 238,--
95.001,-- und darüber 255,-- 48,45 303,45

Mitgliedsbeiträge

Die in der obigen Beitragsordnung genannten Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitgliedes und ggfs. des Ehegatten. Bei Ehegatten, die beide Mitglieder sind, die zusammen veranlagt werden und deshalb nur eine Mitgliedschaft begründen, sind die Einnahmen zusammenzurechnen.
Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsgruppe, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 10,-- Euro, zusammen mit der Umsatzsteuer in Höhe von 1,90 Euro somit 11,90 Euro.