Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.
Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

Als Mitglied unseres Vereines erhalten Sie ganzjährig folgende Leistungen, wobei die Mitgliedschaft nur zur Zahlung des jährlich einmaligen Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist sozial nach unten gestaffelt. Das heißt, wer weniger verdient, zahlt weniger. Es entstehen neben dem Mitgliedsbeitrag keine zusätzlichen Kosten, wie z.B. ein gesondertes Beratungshonorar.

Rechtsgrundlage unseres Beratungsumfanges ist § 4 Ziffer 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Danach erstellen wir die

Einkommensteuererklärung

für

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Soldaten, freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienst-Leistende
  • Rentner
  • Pensionäre und Versorgungsempfänger
  • Empfänger von Unterhaltsleistungen

Ebenso erstreckt sich unsere Beratungsbefugnis auf

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Sonstige Einkünfte (private Veräußerungsgeschäfte, gelegentliche Vermittlungen und Vermietung beweglicher Gegenstände, Einkünfte aus Renten und Versorgungsverträgen, Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten)

Jedoch besteht bei diesen drei Einkunftsarten Beratungsbefugnis nur, wenn die Einnahmen jährlich nicht mehr als 18.000 € bei Alleinstehenden und 36.000 € bei Verheirateten betragen.

 

Unsere Steuerhilfe umfasst deshalb auch

  • das Ausfertigen sämtlicher Formulare im Zusammenhang mit der Steuerklärung
  • jeglichen Kontakt und Schriftverkehr mit dem Finanzamt und ggfs. anderen Behörden
  • das Prüfen von Steuerbescheiden
  • das Erstellen einer steuerlichen Ergebnisberechnung
  • Steuerliche Vorausplanungen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Anträge auf Gewährung von Kindergeld, prüfen von Schreiben/Bescheiden der Familienkassen
  • Beratung zur Wahl der Steuerklasse
  • Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug
  • Steuerliche Beratung zur Altersvorsorge und zum Alterseinkünftegesetz (Riester- Rürup-Versicherungen, Besteuerung von Renten incl. Betriebsrenten, Pensionen)
  • Beratungsleistungen zu weiteren Themen wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage

Soweit notwendig

  • legen wir Einsprüche gegen Steuerbescheide ein, um Ihre Interessen zu wahren *

*Sonderregelung gem. § 7 Abs. 7 der Satzung des Vereines bei Klagen vor dem Finanzgericht

 

Natürlich dürfen Sie sich an Ihre Beratungsstellen bei weiteren Fragen auch mehrmals wenden. Alle Leistungen sind mit dem jährlich einmaligen Mitgliedsbeitrag abgegolten.

 

Bitte empfehlen Sie uns in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis.

 


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